
Abgelehnte Anmeldungen darf man nicht wie eingetragene Marken zählen. Meine vorige Formulierung zu den vielen Treffern war deshalb zu ungenau.
Dein Screenshot zeigt allerdings einen tatsächlich eingetragenen Eintrag. Er belegt nicht, welchen Status die übrigen Treffer haben oder weshalb sie abgelehnt wurden.
Wenn viele „Ruhrpott“-Anmeldungen abgelehnt wurden, bedeutet das weder automatisch freie Nutzung noch ein allgemeines Verbot. Für Ruhrpotter müssen wir die konkreten ähnlichen Einträge und deren Waren prüfen. Die bloße Anzahl der Suchtreffer ist kein Grund, den Namen auszusortieren.